Hygienekonzept für SV Heiden 62 e.V.
(unter Berücksichtigung der NRW-Corona-Schutzverordnung in der ab dem 18.08 2020 gültigen Fassung)
1.) An einer Veranstaltung der SV Heiden 62 e.V. darf nicht teilnehmen, wer:
a. in Kontakt zu einer mit COVID-19 infizierten Person steht oder stand, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind oder
b. Symptome eines Atemweginfekts (z. B. trockener Husten) oder erhöhte Temperaturen aufweist.
2.) Mund-Nase-Bedeckung
Beim Betreten der Vereinsräume gilt die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung. Das korrekte Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (oder eines ausreichend großen Visiers) ist verbindlich! Für diese Ausrüstung sind die Spieler selbst zuständig. Ist der Spieltisch erreicht, entscheiden Personen selbst, ob sie die Mund-Nasen-Bedeckung beibehalten möchten. Beim Verlassen des Spieltisches, zum Gang zur Toilette, zu Gesprächen ist die Mund-Nasen-Bedeckung wieder Pflicht.
3.) Handschuhe
Alle Teilnehmer werden beim Betreten des Spielraumes mit Einweg-Handschuhen ausgestattet. Diese sind während der Spiele zu tragen.
4.) Abstand
Alle Schachtische in dem Spielraum sind so eingerichtet, dass ein Abstand von etwa 1½ Meter zwischen Personen gewährleistet ist. Ausgenommen hiervon ist nur das Gegenübersitzen am Schachbrett.
Der Abstand von 1½ Meter ist auch außerhalb der Räume (u. a. Spielraum, Büro, Toiletten, Treppe) und im Begegnungsverkehr innerhalb der Räume, so gut es geht, einzuhalten.
4.) Hygienebestimmungen
Nachdem die Spieler den Spielraum betreten haben, sind unverzüglich die Hände zu waschen oder zu desinfizieren. Nach jedem Aufenthalt außerhalb des Raumes erfolgt wiederum das Händewaschen oder das Desinfizieren. Seife und Einweghandtücher stehen in ausreichender Menge zur Verfügung.
5.) Spielräume
Die Spielräume sollten nach Möglichkeit dauerhaft gelüftet werden. Weiter liegen aus zum Thema „Infektionsschutz“ eine Übersicht über die 10 wichtigsten Hygienetipps und ein Infoblatt über „Richtig Hände waschen“.
6.) Anwesenheitsliste
Bei jeder Veranstaltung (z. B. Training, Wettkampf) ist eine Teilnehmerliste zu führen. Diese beinhaltet Name und Vorname der Teilnehmer, Adresse und Telefonnummer, Datum der Teilnahme mit Uhrzeit, wann gekommen und wann gegangen. Einer gesonderten Erfassung von Adresse und Telefonnummer bedarf es nicht, wenn diese Daten für den Verantwortlichen bereits verfügbar sind. Die Anwesenheitsliste wird vier Wochen aufbewahrt. Die Daten werden im Falle eines Kontaktes mit einer COVID-19- infizierten Person an das Gesundheitsamt übermittelt. Mit dem Betreten des Spielraumes erklärt sich die Person mit der Weitergabe der Daten an das Gesundheitsamt einverstanden.
6.) Beendigung der Schachveranstaltung
Das Spielmaterial, Figuren und Bretter sind nach der Veranstaltung von dem Verantwortlichen des Vereins zu säubern. Das gilt auch für die Spieltische und Toiletten.
7.) Veröffentlichung des Hygienekonzeptes
Das Hygienekonzept wird für alle Teilnehmer zur Einsichtnahme bereitgestellt.
8.) Verstoß gegen die Hygieneregeln
Verstößt eine Person gegen die Hygieneregeln, wird sie darauf aufmerksam gemacht und gebeten, diese einzuhalten. Bei mehrfachen Verstößen oder mutwilligen Zuwiderhandlungen behält sich der Vorstand vor, den Zutritt zu den Vereinsräumen für die Dauer der Corona Beschränkungen zu untersagen.